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Gemäss § 25 VG liegt der Schulweg grundsätzlich in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Schüler*innen sollen ihren Schulweg zu Fuss oder mit Velo oder Scooter bewältigen und eine Leuchtweste tragen.

Die Schüler*innen dürfen erst ab der 4. Klasse mit dem Velo zur Schule kommen. Ausnahmen werden von der Schulleitung nach einem schriftlichen Gesuch der Erziehungsberechtigten beurteilt. Wir bitte Sie, Ihre Kinder darauf hinzuweisen, Verstösse haben einen Eintrag zur Folge.

Ist der Schulweg gem. den aktuellen Richtlinien der BfU für Ihr Kind unzumutbar,  kann bei der Primarschule Mammern ein Gesuch für eine Entschädigung für private Fahrten eingereicht werden. Bitte beachten Sie dafür das "Reglement Schulweg / Schülertransport" und die aktuelle Ausgabe des Bfu "Schulweg".